Schwerpunkte

Im Mittelpunkt der Vorermittlungen stehen überwiegend Dokumente, mit denen wir heute noch lebendes Personal eines Lagers, von Einsatzgruppen oder anderen Einheiten ausfindig machen wollen. Mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln kann eine konkrete Förderung eines bestimmten Mordes selten nachgewiesen werden - vielmehr kann zumeist lediglich die Eingliederung in das Vernichtungsprogramm festgestellt werden.

Dieser weite Ansatz war die Grundlage der seit dem Urteil des Landgerichts München II gegen Iwan (John) Demjanjuk im Mai 2011 bis einschließlich Juni 2022 insgesamt 126 an die Staatsanwaltschaften abgegebenen Verfahren gegen ehemalige Angehörige der Konzentrationslager Auschwitz, Lublin (Majdanek), Sachsenhausen, Ravensbrück, Buchenwald, Stutthof, Mauthausen, Neuengamme, Flossenbürg und Groß-Rosen, darunter 27 Frauen. Es wurden 13 Anklagen hieraus erhoben, von denen drei zu Verurteilungen führten. Soweit keine Anklagen erfolgt sind, dann erfolgte weitaus überwiegend eine Verfahrensbeendigung wegen Verhandlungsunfähigkeit oder Todes.

Über die zuvor genannten Konzentrationslager hinaus führt die Zentrale Stelle auch Überprüfungen zu den Konzentrationslagern Natzweiler, Dachau und Plaszow.

Im Hinblick auf eine Übertragung der Rechtsprechung zur Gehilfenstrafbarkeit in Konzentrationslagern, in denen für das Personal erkennbare Phasen systematischer Ermordungen stattfanden, auch auf Kriegsgefangenenlager und Einsatzgruppen, wurden bei der Zentralen Stelle zuletzt neue Überprüfungskomplexe eröffnet und sind hieraus ebenfalls Abgaben erfolgt. 

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit lag bis zum Beginn des Krieges in der Ukraine in der weitgehend abgeschlossenen Sichtung von Archiven in der Russischen Föderation. Die politischen Umwälzungen im ehemaligen Ostblock brachten für die Zentrale Stelle die Möglichkeit mit sich, nun auch das dort lagernde Archivmaterial zu prüfen, welches ihr während des Kalten Krieges weitgehend nicht zugänglich gewesen war.

Auch erhielt die Zentrale Stelle schon bald nach der deutschen Wiedervereinigung von der Justizministerkonferenz den Auftrag, das umfangreiche „NS-Archiv“ des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR zu sichten und auszuwerten, nachdem die DDR-Behörden zuvor jahrzehntelang beharrlich die Zusammenarbeit mit der Zentralen Stelle verweigert hatten.

Akten Demjaniuk-Verfahren

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