Ausblick

Anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Zentralen Stelle teilte der baden-württembergische Justizminister im Dezember 2018 mit, dass eine Einschränkung der Ermittlungstätigkeit oder gar eine Auflösung der Zentralen Stelle "derzeit und in naher Zukunft nicht zur Diskussion" stünden.

Das Landgericht Lüneburg hat im Juli 2015 Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, ohne dass ihm über seine Dienstverrichtung hinaus eine direkte Beteiligung an Tötungshandlungen nachgewiesen werden konnte. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 20. September 2016 (3 StR 49/16) die damit rechtskräftig gewordene Verurteilung bestätigt: Der frühere SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz habe sowohl durch seinen Dienst an der sog. Rampe als auch durch seine allgemeine Dienstausübung als Teil der "Tötungsmaschinerie" das Vernichtungsprogramm unterstützt.

Im Juni 2016 wurde ein weiterer Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz durch das Landgericht Detmold wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Verurteilte ist während des laufenden Revisionsverfahrens verstorben. Im Juli 2020 verurteilte das Landgericht Hamburg einen Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung und zuletzt wurde ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen am 28. Juni 2022 wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In Itzehoe steht darüber hinaus eine ehemalige Stenotypistin der Lagerkommandantur des Konzentrationslagers Stutthof wegen Beihilfe zum Mord in einer Vielzahl von Fällen seit Ende September 2021 vor Gericht.

Die Überprüfungen der Zentralen Stelle zu Personal in den Konzentrationslagern sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus richtet sich der Fokus nun auch auf das Tötungsgeschehen in Kriegsgefangenenlagern und wird eine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf ehemalige Angehörige der Einsatzgruppen geprüft, die als mobile Kommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes nach dem Einmarsch deutscher Truppen vor allem in der Sowjetunion planmäßige Massaker verübt haben.

Mit Blick auf die Zukunft waren die Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2015 der Auffassung, dass die Zentrale Stelle und der Standort Ludwigsburg nach Ende der Ermittlungstätigkeit auch bei geänderter Nutzungskonzeption als Ort des Gedenkens, der Mahnung, der Aufklärung und der Forschung aufrecht erhalten bleiben sollen - etwa in Form eines Dokumentations-, Forschungs- und Informationszentrums.

Beschluss der Justizministerkonferenz vom 17./18. Juni 2015 

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