Drehgenehmigung

Die Zentrale Stelle ist eine Behörde: Filmaufnahmen erfolgen daher ausschließlich nach deutschem Recht (u.a. Urheberrechtsgesetz, Bundesarchivgesetz, Landespressegesetz Baden-Württemberg). Privatrechtliche Verträge (auch nach ausländischem Recht) zur Regelung der Verwertung u.a. werden nicht abgeschlossen.

Unsere Aufnahmebedingungen für Bild- und Filmberichte und einen Antrag auf Drehgenehmigung finden Sie unter dem folgenden Link:

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Sofern Sie auch in den Archivräumen des Bundesarchivs oder in der Dauerausstellung filmen möchten, müssen Sie eine gesonderte Genehmigung über den Leiter der Außenstelle des Bundesarchivs unter ludwigsburg@bundesarchiv.de oder +49 7141 89 92 83 einholen. 

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